FreiRaum betreut Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien, die unsere Hilfe wünschen, nach § 5 SGB VIII, und mit denen wir uns unter der steuernden Funktion des Jugendamt auf ein Vorgehen einigen können. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII und die Freiwilligkeit auf allen Seiten. Grundsätzlich sind wir dann zu einer Betreuung bereit, wenn es möglich ist, ein Setting so zu schaffen, dass die personellen, organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen so erfüllt sind, dass es unserem generellen und fallspezifischen Qualitätsanspruch gerecht wird.