Die uns durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe angetragenen Aufgaben ergeben sich aus den Ansprüchen der Hilfsarten im ambulanten Bereich gemäß § 27 (SGB VIII) in Verbindung mit:


 §29 Soziale Gruppenarbeit
 §30 Erziehungsbeistandschaft
 §31 Sozialpädagogische Familienhilfe
 §35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
 §41 Hilfe für junge Erwachsene