Die uns durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe angetragenen Aufgaben ergeben sich aus den Ansprüchen der Hilfsarten im ambulanten Bereich gemäß § 27 (SGB VIII) in Verbindung mit:
§29 Soziale Gruppenarbeit
§30 Erziehungsbeistandschaft
§31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§41 Hilfe für junge Erwachsene